Steuerberatung
Gestaltungsberatung für Privatpersonen und Unternehmen
"Niemand ist verpflichtet, sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat darauf hohe Steuern zufließen."
Preußisches Oberverwaltungsgericht, 1906
Abwehrberatung für Privatpersonen und Unternehmen
Ist eine Gestaltung misslungen oder wurde ein Sachverhalt nicht erkannt, dann gilt es in der Regel den Schaden zu begrenzen. Meist ist dann das Verhältnis zum steuerlichen Berater angespannt. Zögern Sie daher bitte nicht, sich eine weitere Meinung einzuholen.
Quartalsweise Prüfung von Beratungsanlässen
Wir gleichen einmal im Quartal Ihre persönlichen und unternehmerischen Verhältnisse mit der aktuellen Entwicklung der Rechtsprechung ab. Ergeben sich Konsequenzen aus der Rechtsprechung, so sprechen wir Sie gezielt an.
Spezielle Beratungsanlässe
- Betriebsaufspaltung
- Betriebsveräußerung, -aufgabe und -verpachtung
- Erbfolge- und Nachfolgeplanung
- Existenzgründung / Unternehmenserweiterung
- GmbH-Gründung
- Unternehmensbewertung
Steuerbelastungsvergleiche / Steuersimulation
- Steuervorausberechnung
- Gewinnanteil oder Leistungsvergütung
- Ermittlung der Steuern für das Folgejahr
- Berechnung für den Herabsetzungsantrag
Mitwirkung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
Der Betriebsprüfer sitzt für die nächsten Tage oder Wochen bei Ihnen im Unternehmen, stellt unangenehme Fragen und durchforstet alle Akten und Belege. Damit eine solche Prüfung so komfortabel wie möglich abläuft, stehen wir Ihnen natürlich gern zur Seite und nehmen Ihnen die Gespräche und Korrespondenzen mit dem Betriebsprüfer ab.
Führen von gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
Es kommt immer wieder vor, dass die Finanzverwaltung einen Sachverhalt anders bewertet oder eine andere Meinung zur steuerlichen Behandlung eines Sachverhalts hat. Dann gilt es, Ihre Interessen im Wege des Einspruchs oder der Finanzgerichtsklage durchzusetzen.